Schwangerschaftsvorsorge

Liebe Patientin, 

 

herzlichen Glückwunsch, Sie erwarten ein Baby! Vor Ihnen liegt eine spannende Zeit. Sie werden in den kommenden Wochen ein ganz neues Bewusstsein für Ihren Körper entwickeln und viele neue Erfahrungen sammeln. Mein Praxisteam und ich freuen uns darauf, Sie ein Stück dieses Weges zu begleiten und zu betreuen.

 

Die Gesetzlichen Krankenkassen sehen ein Angebot an medizinisch notwendigen Leistungen vor. Diese sind wichtig und sollten darum unbedingt von Ihnen in Anspruch genommen werden.

 

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Untersuchungen, die sinnvoll oder empfehlenswert sein können, deren Kosten Sie aber selbst tragen müssen (Selbstzahlerleistungen). Unsere Homepage soll Ihnen helfen, das Angebot der Vorsorgeleistungen unserer Praxis kennenzulernen:

Ersttrimester-Screening (ETS, sog. "Nackenfaltentransparenzmessung")

Das Ersttrimester-Screening beinhaltet eine harmlose, spezielle Ultraschalluntersuchung des Kindes in Kombination mit einer Blut­untersuchung der werdenden Mutter und erlaubt eine relativ hohe Vorhersagegenauig­keit für bestimmte Veränderungen im Erbgut des Ungeborenen. Wir empfehlen das ETS in der 11. bis 14. SSW, idealerweise in der 13. SSW. 

Bis zu 85-90 % aller Trisomie-21-Schwangerschaften (Down-Syndrom beim Kind), aber auch Trisomie 13 und 18, können durch diesen Test als Risikogruppe erkannt werden. In etwa 5 % der untersuchten Schwangerschaften ist ein auffälliges Resultat zu erkennen. Dann raten wir zur weiteren Abklärung etwa in Form des sogenannten NIPT (Nicht-invasiver Pränataltest). Das ETS stellt für den Bestand der Schwangerschaft eine risikolose Untersuchung dar. 


Nicht-invasiver Pränataltest (NIPT) 
Der NIPT kann ab der 12. SSW, aber auch darüber hinaus, durchgeführt werden. Aus einer mütterlichen Blutprobe können mit bis zu 99,6 prozentiger Genauigkeit bestimmte Veränderungen im Erbgut des Kindes bestimmt werden (Trisomie 21/18/13; Fehlverteilungen der Geschlechtschromosomen; 22q11.2 Mikrodeletion = DIGeorge-Syndrom). Wir bieten, entsprechend der Expertenmeinung, den NIPT nur in Kombination mit einem qualifizierten Ultraschall an, um eventu­elle körperliche Veränderungen des Kindes beurteilen zu können. Der NIPT stellt für die Schwangerschaft eine risikolose Untersuchung dar. Dieser Test ist auch bei Zwillingen und nach IVF/ICSI oder Eizellspende möglich.

Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen (3D / 4D) in der Schwangerschaft

Kaum eine andere medizinische Methode ist in ihrer Wirkung so gründlich untersucht worden wie der geburtshilfliche Ultraschall ("evidence based medicine"). Nach Aussage weltweit führender Sonographie-Experten besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen einer höheren Anzahl von Ul­traschalluntersuchungen und dem positi­ven Ausgang einer Schwangerschaft. Au­ßerdem ist die Sonographie eine beliebte Methode für werdende Eltern, sich vom Wohlbefinden und dem Wachstum ihres Kindes zu überzeugen und schon vor der Geburt eine intensive Bindung zum Kind aufzubauen. Die zusätzlichen Ultraschallun­tersuchungen sind daher sicher medizinisch sinnvoll, aber nicht zwingend notwendig. Wir sind gerne bereit, diese zusätzlichen sono­graphischen Untersuchungen durchzuführen.

Untersuchung auf Streptokokken der Gruppe B (GBS) 

B-Streptokokken sind Bakterien, die zu den häufigsten Ursachen von schweren Infektio­nen des Neugeborenen gehören. B-Streptokokken besiedeln oftmals den mütterlichen Genitaltrakt und den Darm (bis zu 30 % der Schwangeren), ohne Beschwerden zu verursachen oder eine Gefahr für die Mutter darzustellen. 
Bei der Geburt kann es zu einer Übertragung von B-Streptokokken auf das Kind kommen. Dies kann innerhalb von wenigen Tagen nach der Geburt zu einer Lungenentzündung, Hirnhautentzündung oder Blutver­giftung des Neugeborenen führen. Laut Literatur verstirbt auch heute noch eines von 30 Neugeborenen, die sich unter der Geburt mit mütterlichen Streptokokken anstecken. 
Die Untersuchung auf B-Streptokokken wird gegen Ende der Schwangerschaft, zwischen der 35. und 37. Schwangerschaftswoche, in Form eines Abstriches aus der Genitalre­gion empfohlen. Werden bei dieser Unter­suchung B-Streptokokken nachgewiesen, wird dies im Mutterpass vermerkt. In der Geburtsklinik wird dann unter der Geburt ein wirksames Antibiotikum verabreicht, wo­durch eine Infektion des Neugeborenen in den allermeisten Fällen vermieden werden kann. Teilen Sie bitte das Testergebnis Ihrer Geburtsklinik bzw. Ihrer Hebamme mit! 

Toxoplasmose-Untersuchung 

Die Toxoplasmose ist eine Infektionskrank­heit, die durch den Parasiten „Toxoplasma gondii'' (bzw. dessen Eier) von der Mutter auf das ungeborene Kind übertragen wer­den kann. Eine Infektion erfolgt zum Bei­spiel durch Kontakt mit infizierten Haustie­ren (insbesondere Katzen), durch Verzehr von infiziertem, rohen Fleisch, bestimmten nicht behandelten Käsesorten, roher bzw. nicht pasteurisierter Milch und Kontakt mit kontaminierter Erde. Die Eier der Toxoplas­men sind extrem unempfindlich gegen Um­welteinflüsse und werden daher u. a. auch über Staub weiterverbreitet. Ewa 70 % der erwachsenen weiblichen Bevölkerung weisen keinen ausreichenden Immunschutz ge­gen Toxoplasmose auf. Die Untersuchung auf eine mögliche Erstinfektion mit Toxoplasmo­se und den Immunstatus der Schwangeren ist sinnvoll und wird in Deutschland generell empfohlen, da diese Infektion während des ge­samten Schwangerschaftsverlaufs das Unge­borene schwer schädigen kann. Der Test sollte daher zu Beginn der Schwangerschaft in Form einer Blutentnahme und bei fehlender Immuni­tät erneut um die 32. SSW durchgeführt werden. Sollte eine frische Infektion in der Schwanger­schaft nachgewiesen werden, ist eine gut wirk­same antibiotische Therapie angezeigt. 

Untersuchung auf Ringelröteln (Parvovirus B19) 

Bei den Ringelröteln handelt es sich um eine Infektionskrankheit, die meist von Mensch zu Mensch, insbesondere auch über Kindergartenkinder, übertragen wird. Meist findet eine Schmierinfektion statt, oder die Ansteckung erfolgt durch Tröpfcheninfektion beim Husten/Niesen. 
Eine Infektion mit Ringelröteln kann insbesondere in der ersten Hälfte der Schwangerschaft zu Fehlgeburten und Totgeburten führen. Das Virus befällt in bis zu 30 % der Fälle die für die Blutbildung des Fötus verantwortlichen Zellen und verursacht da­her beim Ungeborenen oftmals eine schwere Blutarmut, welche zu Wassereinlagerungen und schließlich zum Absterben des Kindes im Mutterleib führen kann. Leider ist eine ur­sächliche Therapie oder schützende Impfung nicht bekannt. Daher ist es von großem Inte­resse zu wissen, ob bei einer Schwangeren ein Immunschutz besteht oder nicht. Bei feh­lendem Schutz sind als Prophylaxe hygieni­sche Vorsichtsmaßnahmen sinnvoll.

Je nach Beruf der Schwangeren kann ein Arbeitsver­bot angezeigt sein. Im Falle einer Erstinfekti­on in der Schwangerschaft sollte eine engma­schige Überwachung der Schwangerschaft (Ultraschall, Doppler) durchgeführt werden. In schweren Fällen kann eine intrauterine Bluttransfusion das Leben des Kindes retten. Wir empfehlen den Test zu Beginn der Schwangerschaft in Form einer Blutentnah­me und bei fehlender Immunität erneut nach zwei Wochen, um eine frische Infektion aus­zuschließen. 

Untersuchung auf eine Cytomegalie-lnfektion (CMV) 

Das Cytomegalie-Virus gehört zur Gruppe der Herpesviren und hinterlässt nach durchge­machter Infektion eine lebenslange Immu­nität. Etwa 30 % der Erwachsenen haben keine Immunität, laut Statistik betrifft diese fehlende Immunität auch in etwa die Hälf­te aller Schwangeren. Eine Infektion findet meist durch Speichel, Blut oder andere Körperflüssigkeiten statt. Insbesondere ist ein Über­tragungsrisiko durch Kinder­garten-/Schulkinder gegeben. 
Eine frische Infektion in der Schwangerschaft kann in bis zu 40 % zu einer Übertra­gung auf das Ungeborene füh­ren. Die meisten der infizierten Kinder sind bei der Geburt unauffällig, können aber in 5 % der Fälle im weiteren Verlauf Folgeschäden entwickeln (z. B. Gelbsucht, Hörschäden, zu kleiner Kopf, Zahndefekte, später geistige und körperliche Behinderungen). 
Da leider keine ursächliche Therapie und auch kein Impfstoff zur Verfügung stehen, sollte eine Schwangere ohne Immunschutz beson­dere Empfehlungen zur Hygiene (insbeson­dere im Umgang mit Kleinkindern) einhalten. Je nach Beruf kann ein Arbeitsverbot sinn­voll sein. (Bei einer frischen Infektion kann eine - extrem teure - Therapie mit Immun­globulinen erwogen werden, wodurch die Häufigkeit von kindlichen Schädigungen verringert werden kann.) Den Test empfehlen wir daher zu Beginn der Schwangerschaft in Form einer Blutentnahme und bei fehlender Immunität erneut um die 32. SSW. 

Spina bifida (Offener Rücken) 

Für diesen Test wird in der ca. 16. SSW im Blut der Mutter das Alpha-Feto-Protein (AFP) bestimmt, ein Parameter, dessen Konzentration im Blut sich im Verlauf der Schwan­gerschaft kontinuierlich ändert. Aus dem gemessenen Wert sowie dem Schwangerschaftszeitpunkt bei der Blutabnahme kann das Risiko, dass das Ungeborene an einer Spina bifida erkrankt ist, bestimmt werden. Wird bei dieser Untersuchung ein erhöhter Wert festgestellt, ist mit einem erhöhten Risiko für diese Erkrankung zu rechnen. Weitere Untersuchungen sind dann zur Klärung angeraten. Die AFP-Bestimmung kann also ein erhöhtes Risiko anzeigen, sie macht aber keine Aussage über die tatsächliche Erkrankung des Ungeborenen; der Test verbessert daher die Risikoeinschätzung.

Doppler-Ultraschall

Die Doppler-Untersuchung ist ein Spezialultraschall, mit dem man die Strömungsgeschwindigkeit und -richtung einer Flüssigkeit messen kann. In der Schwangerschaft lässt sich damit die Durchblutung der Nabelschnur und der Gebärmuttergefäße sowie die Sauerstoffversorgung des Kindes analysieren.

 

Es ist ganz natürlich, dass Sie in der kommenden Zeit viele Fragen zu Ihrer Gesundheit und der Entwicklung Ihres Kindes haben werden. Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie jederzeit gerne!